Weiterbildung:
Hygienebeauftragte*r
in der Pflege
Weiterbildung "Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen" auf der Grundlage der §§ 75 ff der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) und des Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBG).
auf Anfrage
520 Stunden
(incl. Selbststudium)
2.244,00 €
(Förderung möglich)
0371 66601-57
Was sind die Aufgaben einer/eines Hygienebeauftragten?
Als Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen wirkst Du mit bei der Einhaltung der Hygieneregeln und insbesondere der Infektprävention. Du erstellst Hygiene- und Desinfektionspläne, überwachst regelmäßig die Pflegetechniken und Arbeitsabläufe in allen Bereichen der Einrichtung und Du schulst Deine Kolleginnen und Kollegen.
Die professionelle Pflege muss immer von hygienisch korrektem Handeln geprägt sein. Damit Du eine solche Arbeitsweise gewährleisten kannst, mußt Du ein umfassendes Verständnis der Infektionswege haben und die hygienischen Prinzipien beherrschen.
Laut Infektionsschutzgesetz müssen Pflegeeinrichtungen die Stelle eines Hygienebeauftragten besetzen; dieser Lehrgang vermittelt Dir das nötige Know-how.
Was Du lernst
Du erfährst, welche Hygieneprobleme in der Pflege auftreten können, welche Hygienemaßnahmen zu ergreifen sind und welche Hygienetechnik zur Verfügung steht. Dafür erwirbst Du ein fundiertes Wissen über den Umgang mit verschiedenen Infektionserregern und Infektionskrankheiten.
Darüber hinauzs lernst Du (z. B.) wie Du Hygiene- und Desinfektionsplänen erstellst und wie Du interner Schulungen für Deine Kollegen planst und durchführst.
Du übst in verschiedenen Fachbereichen Deine neuen Kenntnisse und Fertigkeiten praktisch anzuwenden.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist:
- ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 5 oder 6 SächsGfbWBG und
- eine Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzen 2 Jahre.
Inhalt / Module
Die Weiterbildung gliedert sich in Module mit insgesamt:
- 240 Präsenzstunden,
- 120 Stunden für selbstständiges Vor- und Nacharbeiten (Selbststudium) und zur Prüfungsvorbereitung sowie
- 160 Stunden als praktische Weiterbildung.
Leistungsnachweise / Prüfungen / Abschluss
Leistungsnachweise
Während der Fachseminare erbringst Du Leistungsnachweise in Form von:
- Belegarbeiten,
- Bearbeitung von Fallbeispielen,
- Präsentationen,
- Vorträge,
- Gruppenarbeiten oder
- Übungen.
Abschluss
Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen oder
Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen
Prüfungen
Fördermöglichkeiten
Folgende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Dich in Betracht kommen.Steuerliche Förderung
Du kannst Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Dich evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Die Kosten, die Dir durch Deine Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, kannst Du ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, kannst Du die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.
Nähere Auskünfte erhälst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt.
Förderung durch die Agentur für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.
- Bildungsgutschein
- Weiterbildung von Beschäftigten
Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund die individuelle berufsbezogene Weiterbildung.
Anmeldung
Der Anmeldung mußt Du folgende Unterlagen beifügen:
- die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
- das Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
- der berufliche Werdegang in tabellarischer Form und
- eine Erklärung Deines Arbeitgebers, dass er Deine beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt bist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.
Veranstaltungsort
mediCampus
Gesundheitsfachberufe
Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz
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Wir helfen Dir gerne weiter.
rochlitzer straße 29
09111 chemnitz
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