Weiterbildung: Fachkraft für

Leitungsaufgaben in
Pflegeeinrichtungen (LAP)

Weiterbildung "Leitungsausfgaben in Pflegeeinrichtungen" auf der Grundlage der §§ 34 ff der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) und des Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBG).


nächster Termin

28.04.2025 bis 22.05.2026
(Blockunterricht)

Dauer

810 Stunden
(incl. Selbststudium)

Kosten

3.312,00 €
(Förderung möglich)

Info-Tel

0371 66601-57

weitere Termine 2025:
03.11.2025 - 13.11.2026

Was macht eine Fachkraft für Leitungsaufgaben?


Die Anforderungen an Führungskräfte in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen und innerhalb von Stationen, Wohnbereichen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen steigen kontinuierlich.

Als Fachkraft für Leitungsaufgaben steuerst Du Abläufe und Prozesse in Deinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich und selbstständig. Du führst Deine Mitarbeiter situationsgerecht und zielorientiert, motivierst und förderst sie und hilfst ihnen sich weiterzuentwickeln.

Du gestaltest und optimierst Pflege- und Betreuungsprozesse und gewährleistest eine hohe Qualität. Dazu integrierst Du aktuelle betriebswirtschaftliche und pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in Deinen Verantwortungsbereich.

Was Du lernst


Du erfährst, wie Du den Pflegebedarf ermittelst, Pflegeprozesse übergreifend planst, organisierst, bewertest, dokumentierst und kontrollierst. Du lernst Mitarbeiter zu motivieren, Gruppen zu leiten und gestaltest Anleitungsprozesse für neue Mitarbeiter*innen und Auszubildende.

Du übst, Deine neuen Führungskompetenzen und Dein pflegerisches Wissen und Können nach betriebswirtschaftlichen Kriterien anzuwenden. Dazu erwirbst Du vertiefende psychologische, berufspädagogische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen.

Zugangsvoraussetzungen


Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist:

  1. ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 oder 6  SächsGfbWBG oder
  2. ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsGfbWBG mit 3-jähriger Ausbildung in Vollzeitform oder
  3. ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsGfbWBG mit 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang in der Behandlungspflege nachgewiesen wird.

Inhalt / Module


Die Weiterbildung gliedert sich in Modulen mit insgesamt:

  • 460 Präsenzstunden,
  • 230 Stunden für selbstständiges Vor- und Nacharbeiten (Selbststudium) und zur Prüfungsvorbereitung sowie
  • 120 Stunden als praktische Weiterbildung.

Der Unterricht (Präsenzstunden) findet im Blockunterricht statt (i.d.R. jeden Monat je 1 Woche á 40 U.-Std.).

Leistungsnachweise / Prüfungen / Abschluss


Leistungsnachweise

Während der Fachseminare erbringst Du Leistungsnachweise in Form von:

  • Belegarbeiten,
  • Bearbeitung von Fallbeispielen,
  • Präsentationen,
  • Vorträge,
  • Gruppenarbeiten oder
  • Übungen.

Abschluss

Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhälst Du Dein Zeugnis und Deine Urkunde entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsberufen (SächsGfbWBVO).
Du bist damit berechtigt die Weiterbildungsbezeichnung:

Fachaltenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen oder
Fachaltenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen

zu führen.

Prüfungen: "Leitungsausfgaben in Pflegeeinrichtungen"

Die Module (4.1 bis 4.6) enden jeweils mit einer schriftlichen Prüfung.

Fördermöglichkeiten

Folgende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Dich in Betracht kommen.

Steuerliche Förderung

Du kannst Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Dich evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Die Kosten, die Dir durch Deine Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, kannst Du ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, kannst Du die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhälst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildung von Beschäftigten

Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund die individuelle berufsbezogene Weiterbildung.

Anmeldung


Dem Antrag mußt Du folgende Unterlagen beifügen:

  1. die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,

  2. das Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,

  3. der berufliche Werdegang in tabellarischer Form und

  4. eine Erklärung Deines Arbeitgebers, dass er Deine beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt bist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.
Anmeldung 2025PDF 440 KB
Teilnahme- und ZahlungsbedingungenPDF 29 KB

Veranstaltungsort


mediCampus
Gesundheitsfachberufe

Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz

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