Weiterbildung

Betreuungskraft
Alltagsbegleiter*in

Weiterbildung "Betreuungskraft" auf der Grundlage des § 53 c SGB XI und der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes (Betreuungskräfte-RL).


nächster Termin

auf Anfrage

Dauer

176 Stunden
(zzgl. Praktikumszeiten)

Kosten

1.101,76 €
(Förderung möglich)

Info-Tel

0371 66601-57

Was ist eine Betreuungskraft (Alltagsbegleiter*in)?


Die Betreuungskraft (Alltagsbegleiter*in, Betreuungsassistent*in) ist eine durch das Pflegestärkungsgesetz neu geschaffene Stelle in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen.

Als Alltagsbegleiter*in betreust und aktivierst Du Pflegebedürftige. Durch Deine Arbeit sollen die psychische Stimmung und der physische Zustand der Pflegebedürftigen positiv beeinflusst werden. Damit trägst Du zur Verbesserung der Versorgungssituation und Lebensqualität der Betroffenen bei.

Zudem sollst Du die Patienten mittels unterschiedlicher Gruppenaktivitäten aus der Isolation holen und in die Gemeinschaft der stationären Einrichtung integrieren. Hinzu kommt, dass Du im Notfall auch Pflegetätigkeiten übernehmen kannst.

Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft?


Deine Aufgabe als Betreuungskraft (Alltagsbegleiter*in) besteht vor allem darin die betroffenen Bewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und dabei zu betreuen und zu begleiten. Dazu zählt besipielsweise:

  • Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,
  • Malen und Basteln,
  • Haustiere füttern und pflegen
  • Kochen und Backen,
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern,
  • Musik hören, Musizieren und Singen,
  • Brett- und Kartenspiele,
  • Spaziergänge und Ausflüge,
  • Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe,
  • der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen,
  • der Besuch von Gottesdiensten und Friedhöfen,
  • Lesen und Vorlesen,
  • Fotoalben anschauen.

Als Betreuungskraft stehst Du den Pflegebedürftigen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nimmst ihnen durch Deine Anwesenheit Ängste und vermittelst ihnen Sicherheit und Orientierung.

Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Pflegebedürftigen orientieren. Dabei berücksichtigst Du ihre jeweilige Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, ihres Geschlechtes sowie den jeweiligen situativen Kontext.

Die Weiterbildung


Qualifikation (Kurse und Praktikum)

Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich.

Allerdings stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen auch hohe Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte.
Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte nachzuweisen:

  • Orientierungspraktikum,
  • Qualifizierungsmaßnahme,
  • regelmäßige Fortbildungen bei einem bestehendem Beschäftigungsverhältnis.

Anforderungen an Betreuungskräfte

Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind insbesondere:

Fördermöglichkeiten

Folgende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Dich in Betracht kommen.

Steuerliche Förderung

Du kannst Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Dich evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Die Kosten, die Dir durch Deine Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, kannst Du ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, kannst Du die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhälst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildung von Beschäftigten

Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund die individuelle berufsbezogene Weiterbildung.

Veranstaltungsort


mediCampus
Gesundheitsfachberufe

Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz

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