Weiterbildung für Rettungsassistenten:
Ergängzungslehrgang
Notfallsanitäter*in
Wenn Du Rettungsassistent*in bist und die Qualifikation zum/zur Notfallsanitäter*in erwerben willst gibt es verschiedene Wege wie Du Dein Ziel erreichen kannst. Welcher Weg Dir offen steht ist abhängig von Deiner Berufserfahrung als Rettungsassistent*in.
Wichtig ist, dass Du innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes - also bis 2023 - die staatliche Ergänzungsprüfung oder eine staatliche Prüfung erfolgreich absolvieren musst, um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter*in“ zu erhalten.
Rettungsassistenten*innen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung
Die Prüfungsteile werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Jeden Prüfungsteil darfst Du nur einmal wiederholen.
Ein Vertreter der Landesdirektion Sachsen wird den Prüfungen beisitzen.
Wir bieten, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, einen vorangestellten Ergänzungslehrgang zur Prüfungsvorbereitung an.
Ergänzungslehrgang
PrüfungsvorbereitungDu absolvierst 40 Stunden berufsbegleitend (an zwei Tagen/Woche). Daran schließt sich eine Konsultationswoche (40 Stunden) und die Prüfung* an.
Wir empfehlen Dir zusätzliche einen Zeitaufwand von ca. 40 Stunden Selbststudium einzuplanen, damit Du Dich optimal auf die Prüfung vorbereiten kannst. Zum Selbststudium erhälst Du von uns Skripte und vertiefende Arbeitsmaterialien.
* Die Prüfungstermine müssen von der Landesdirektion Sachsen bestätigt vorliegen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Anmeldegebühr 30,00 €
Lehrgangskosten 476,00 €
Prüfungsgebühren 350,00 €
zzgl. Gebühren Sächsische Landesdirektion ca. 200,00 €
Anmeldung
Ergänzungslehrgang 80 Std.- Anmeldeformular;
- Deinen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild;
- eine ärztliche Bescheinigung über Deine gesundheitliche Eignung. Das Formular (siehe Download) benötigen wir im Original und es darf nicht älter als 3 Monate zu Lehrgangsbeginn bzw. beim Antrag auf die Berufserlaubnis sein;
- eine beglaubigte Kopie Deines Personalausweises;
- den Nachweis (siehe Download) über Deine Tätigkeit als Rettungsassistent vom Arbeitgeber im Original;
- eine beglaubigte Kopie Deiner Berufserlaubnis (Urkunde Rettungsassistent);
- Deinen Antrag zur staatlichen Ergänzungsprüfung (siehe Download) im Original.
Zur Beantragung der Berufserlaubnis benötigst Du außerdem ein Führungszeugnis, dass zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein darf.
Rettungsassistenten*innen mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung
Die Prüfungsteile werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Jeden Prüfungsteil darfst Du nur einmal wiederholen.
Ein Vertreter der Landesdirektion Sachsen wird den Prüfungen beisitzen.
Ergänzungslehrgang
480 StundenDein Ergänzungslehrgang zur/zum Notfallsanitäter*in ist unterteilt in:
- den theoretischen Unterricht (320 Stunden) der berufsbegleitend an unserer staatlich anerkannten Berufsfachschule stattfindet und
- in die praktische Ausbildung (160 Stunden) in einer Rettungswache (80 Std.) und in einem Krankenhaus (80 Std.).
Daran schließt sich eine Konsultationswoche (32 Stunden) und die Prüfungswoche* an.
Wir empfehlen Dir zusätzliche einen Zeitaufwand von ca. 40 Stunden Selbststudium einzuplanen, damit Du Dich optimal auf die Prüfung vorbereiten kannst. Zum Selbststudium erhälst Du von uns Skripte und vertiefende Arbeitsmaterialien.
* Die Prüfungstermine müssen von der Landesdirektion Sachsen bestätigt vorliegen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Anmeldegebühr 30,00 €
Lehrgangskosten 2.285,00 €
Praktikum Krankenhaus 1.536,80 €
Praktikum Rettungswache 235,00 €
Prüfungsgebühren 350,00 €
Anmeldung
Ergänzungslehrgang 480 Std.- Bewerbungsanschreiben
- Anmeldeformular;
- Deinen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild;
- eine ärztliche Bescheinigung über Deine gesundheitliche Eignung. Das Formular (siehe Download) benötigen wir im Original und es darf nicht älter als 3 Monate zu Lehrgangsbeginn bzw. beim Antrag auf die Berufserlaubnis sein;
- die Kopie Deines Nachweisheftes über Deine Belehrungen nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz;
- eine beglaubigte Kopie Deines Personalausweises;
- den Nachweis (siehe Download) über Deine Tätigkeit als Rettungsassistent vom Arbeitgeber im Original;
- eine beglaubigte Kopie Deiner Berufserlaubnis (Urkunde Rettungsassistent);
- zwei Passbilder (für den Schülerausweis und Dein Ausbildungsnachweisheft);
- Deinen Antrag zur staatlichen Ergänzungsprüfung (siehe Download) im Original.
Zur Beantragung der Berufserlaubnis benötigst Du außerdem ein Führungszeugnis, dass zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein darf.
Rettungsassistenten*innen mit weniger als 5 bzw. 3 Jahren Berufserfahrung
Als Rettungsassistent*in mit weniger als 5 bzw. 3 Jahren Berufserfahrung kannst Du - alternativ zu den Ergänzungslehrgängen und -prüfungen - an einer staatlichen Prüfung teilnehmen (gemäß § 32 NotSanG).
Für die Teilnahme an der Prüfung ist entsprechend dem NotSanG keine weitere Ausbildung (Ergänzungslehrgang) erforderlich.
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteil (siehe hierzu Prüfung Notfallsanitäter*in).
Wir bieten auch hierfür am mediCampus freiwillige Vorbereitungskurse an.
Veranstaltungsort
mediCampus
Gesundheitsfachberufe
Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz
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Wir helfen Dir gerne weiter.
rochlitzer straße 29
09111 chemnitz
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