Weiterbildung zum/zur

Praxisanleiter
Praxisanleiterin

Weiterbildung "Praxisanleitung" auf der Grundlage § 30 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (SächsGfbWBVO) und der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO).

Neufassung der Weiterbildung

Die Weiterbildung „Praxisanleitung“ in den Gesundheitsfachberufen wurden an die in der Praxis geänderten Anforderungen angepasst. Siehe hierzu den:
Abschlussbericht der "Berufspädagogisch-Didaktische Qualifizierungsinitiative für praxisanleitendes Personal in Gesundheitsfachberufen" (PDF 1.243 KB)"


nächster Termin

09.04.2024 - 08.04.2025
(1 Tag/Woche)

Dauer

300 Stunden
(+ 50 Std. Selbststudium)

Kosten

2.160 €
(Förderung möglich)

Info-Tel

0371 66601-57

Weitere Termine: 05.11.24 - 25.11.25

Was macht ein*e Praxisanleiter*in?


Als Praxisanleiter*in hast Du eine zentrale Rolle in der praktischen Aus- und Weiterbildung. Du sollst die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranführen und bist ihre Bezugsperson für alle Belange der praktischen Ausbildung.

Deine Aufgabe ist es, curriculare Vorgaben in der Praxis umzusetzen, zu koordinieren und den Lernprozess zu organisieren. Dazu erhebst Du die Lernbedarfe Deiner Auszubildenden, planst und gestaltest Lernsituationen. Du unterstützt und beurteilst die Auszubildenden in ihrer Kompetenzentwicklung.

Was Du lernst


Du erfährst, wie Du Lernsituationen in der praktischen Ausbildung planst, Lernverläufe strukturierst und Lernerfolge evaluierst. Du lernst, wie Du den Lernstand Deiner Auszubildenden analysierst, sie beurteilst und hilfst sich weiterzuentwickeln.

Du übst, Dein professionelles Wissen und Können nach berufspädagogischen Kriterien zu vermitteln. Dazu erwirbst Du psychologische, berufspädagogische und didaktische Kompetenzen.

Zugangsvoraussetzungen


  1. Ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG und;
  2. Berufserfahrung von mindestens 24 Monaten;

Inhalt / Module


Die Weiterbildung gliedert sich in 6 Module:

  • 300 Präsenzstunden,
  • 50 Stunden Selbststudium

Leistungsnachweise / Prüfungen / Abschluss


Leistungsnachweise

Während der Fachseminare erbringst Du schriftliche Leistungsnachweise in Form von Belegarbeiten, Bearbeitung von Fallbeispielen, Präsentationen, Gruppenarbeiten oder Übungen. Und mündliche Leistungsnachweise durch Vorträge.

Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab.

Zum Abschluss der Weiterbildung erstellst Du eine Facharbeit und es findet eine mündlich Prüfung als Kolloquium statt.

Abschluss

Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhälst Du Dein Zeugnis und Deine Urkunde entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsberufen (SächsGfbWBVO).

Du bist damit berechtigt die Weiterbildungsbezeichnung:

Praxisanleiterin oder
Praxisanleiter

zu führen.

Fördermöglichkeiten

Folgende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Dich in Betracht kommen.

Steuerliche Förderung

Du kannst Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Dich evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Die Kosten, die Dir durch Deine Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, kannst Du ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, kannst Du die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhälst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildung von Beschäftigten

Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund die individuelle berufsbezogene Weiterbildung.

Anmeldung


Der Anmeldung mußt Du folgende Unterlagen beifügen:

  1. die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
  2. das Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
  3. der berufliche Werdegang in tabellarischer Form und
  4. eine Erklärung Deines Arbeitgebers, dass er Deine beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt bist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.
Anmeldung PA 2024PDF 304 KB
Teilnahme- und ZahlungsbedingungenPDF 29 KB

Veranstaltungsort


mediCampus
Gesundheitsfachberufe

Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz

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