Weiterbildung: Fachkraft für

Leitungsaufgaben in
Gesundheitseinrichtungen (LAG)

Weiterbildung "Leitungsausfgaben in Gesundheitseinrichtungen" auf der Grundlage der §§ 26 ff der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) und des Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBG).


Termin

auf Anfrage

Dauer

972,5 Stunden
(incl. Selbststudium)

Kosten

5.472,00 €
(Förderung möglich)

Info-Tel

0371 66601-57

Was macht eine Fachkraft für Leitungsaufgaben?


Die Anforderungen an Führungskräfte in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen und innerhalb von Stationen, Wohnbereichen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen steigen kontinuierlich.

Als Fachkraft für Leitungsaufgaben steuern Sie Abläufe und Prozesse in Ihrem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich und selbstständig. Sie führen ihre Mitarbeiter situationsgerecht und zielorientiert, motivieren und fördern sie und helfen diesen sich weiterzuentwickeln.

Du gestaltest und optimierst Pflege- und Betreuungsprozesse und gewährleisten eine hohe Qualität. Dazu integrieren Sie aktuelle betriebswirtschaftliche und pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in Deinen Verantwortungsbereich.

Was Du lernst


Du erfährst, wie Du Arbeitsprozesse übergreifend planst, reflektierst, bewertest und die Wechselwirkungen mit anderen Bereichen in mögliche Handlungsalternativen mit einbeziehst. Du lernst Mitarbeiter zu motivieren, Gruppen zu leiten und gestaltest Anleitungsprozesse für neue Mitarbeiter*innen und Auszubildende.

Du übst, Deine neuen Führungskompetenzen und Dein pflegerisches Wissen und Können nach betriebswirtschaftlichen Kriterien anzuwenden. Dazu erwirbst Du vertiefende psychologische, berufspädagogische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen.

Zugangsvoraussetzungen


Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG.

Inhalt / Module


Die Weiterbildung gliedert sich in Grund- und Aufbaustufe mit insgesamt:

  • 515 Präsenzstunden,
  • 257,5 Stunden für selbstständiges Vor- und Nacharbeiten (Selbststudium) und zur Prüfungsvorbereitung sowie
  • 200 Stunden als praktische Weiterbildung.

Der Unterricht (Präsenzstunden) findet im Blockunterricht statt,
alle 1-2 Monate je 1 Woche á 40 U.-Std.

Module der Grundstufe

Module der Aufbaustufe

Leistungsnachweise / Prüfungen / Abschluss


Leistungsnachweise

Während der Fachseminare erbringst Du Leistungsnachweise in Form von:

  • Belegarbeiten,
  • Bearbeitung von Fallbeispielen,
  • Präsentationen,
  • Vorträge,
  • Gruppenarbeiten oder
  • Übungen.

Abschluss

Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhälst Du Dein Zeugnis und Deine Urkunde entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsberufen (SächsGfbWBVO).
Du bist damit berechtigt die Weiterbildungsbezeichnung:
Fachkraft für Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen
zu führen.

Prüfungen

Die Module (1.2 bis 2.3) enden jeweils mit einer schriftlichen Prüfung.

Fördermöglichkeiten

Folgende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Dich in Betracht kommen.

Steuerliche Förderung

Du kannst Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Dich evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Die Kosten, die Dir durch Deine Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, kannst Du ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, kannst Du die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhälst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildung von Beschäftigten

Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund die individuelle berufsbezogene Weiterbildung.

Anmeldung


Der Anmeldung mußt Du folgende Unterlagen beifügen:

  1. die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
  2. das Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
  3. der berufliche Werdegang in tabellarischer Form und
  4. eine Erklärung Deines Arbeitgebers, dass er Deine beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt bist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.

Veranstaltungsort


mediCampus
Gesundheitsfachberufe

Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz

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