Ausbildung - Umschulung
Krankenpflegehelfer
Krankenpflegehelferin
Beginn: jeweils zum Schuljahresbeginn
Dauer: 2 Jahre in Vollzeit (Teilzeit 3 Jahre)
Deine Ausbildung
zur Krankenpflegehelferin / zum Krankenpflegehelfer
Als staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer*in bist Du in Krankenhäusern und Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege tätig.
Du verfügst über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken und alten Menschen und bei Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards.
Du unterstützt Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit. Du erkennst die individuellen Bedürfnislagen und gestaltest die Beziehungen zu den Pflegebedürftigen und zu Betreuenden mit.
In der Ausbildung erwirbst Du Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Fachkraft
- qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
Hierzu zählen auch die zugrunde liegenden
- methodischen,
- sozialen,
- interkulturellen und
- kommunikativen Kompetenzen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
zum/zur Krankenpflegehelfer*inZugangsvoraussetzungen
Wenn Du die Ausbildung in der Pflegehilfe beginnen willst, musst Du:
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes nachweisen
und - einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsabschluss haben und
- die persönliche Eignung (u.a. Führungszeugnis) nachweisen und
- Deinen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Die Pflegehilfe - das Richtige für Dich?
Neben den formalen Voraussetzungen solltest Du auch persönlich für den Beruf geeignet sein.
Zu Deiner persönlichen Eignung zählen sowohl Dein Verhalten und Deine Interessen als auch Deine gesundheitliche Eignung.
- Bist Du einfühlsam, zuverlässig und kannst selbständig arbeiten?
- Bist Du kontaktfreudig und hast keine Scheu vor körperlichem Kontakt?
- Interessierst Du Dich für medizinische und soziale Aufgaben?
- Hast Du eine gute körperliche Konstitution und bist belastbar?
Du erfüllst die Voraussetzungen? Ausgezeichnet! Dann freuen wir uns schon auf deine Bewerbung.
Struktur Deiner Ausbildung
zum/zur Krankenpflegehelfer*inDu schließt mit unserer Pflegeschule einen Schulvertrag und mit dem Träger der praktischen Ausbildung (Praxiseinrichtung) einen Ausbildungsvertrag ab.
Die Praxiseinrichtung hat mit unserer Pflegeschule einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung geschlossen.
Die gute Zusammenarbeit zwischen der Praxiseinrichtung und unserer Schule bietet Dir hervorragende Bedingungen für Deinen Ausbildungserfolg.
Deine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin / zum Krankenpflegehelfer ist unterteilt in
- den theoretischen und fachpraktischen Unterricht (mind. 1.540 Stunden) an unserer staatlich anerkannten Pflegeschule und
- in die praktische Ausbildung (mind. 1.440 Stunden), die zu gleichen Teilen in Einrichtungen der Altenhilfe und in Krankenhäusern/Kliniken stattfindet.
Für Deine Ausbildung trägt unsere Pflegeschule die Gesamtverantwortung. Daher begleiten die verantwortlichen Lehrer unserer Schule Dich auch in Deinem Ausbildungsbetrieb (Praxisbegleitung).
Die praktische Ausbildung und der Theorie-Praxis-Transfer werden durch Praxisanleitung und Praxisbegleitung sichergestellt.
In unserer Pflegeschule
Um Dich umfassend auf die beruflichen Herausforderungen vorzubereiten erhältst Du an unserer Pflegeschule einen praxisorientierten Unterricht, der sich durch moderne Lehr- und Unterrichtsmethoden auszeichnet.
Dein Unterricht (Theorie und Fachpraxis) ist in einen berufsübergreifenden Bereich und einen berufsbezogenen Bereich gegliedert.
Der berufsübergreifende Bereich umfasst die Fächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Gemeinschaftskunde
- Ethik/Religion
- Sport
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet montags bis freitags statt und beginnt um 08:00 Uhr.
Je nach aktuellem Stundenplan endet der Unterricht um 13:30 Uhr, 15:15 Uhr oder 17:00 Uhr.
Der Unterricht und die praktische Ausbildung finden abwechselnd in mehrwöchigen Blöcken statt.
Berufsbezogener Bereich: Inhalte und Ziele
Deine praktische Ausbildung
zum/zur Krankenpflegehelfer*inDeine berufspraktische Ausbildung (Praktika) umfasst mit 1440 Unterrichtsstunden ca. die Hälfte der Ausbildungszeit. Du absolvierst die berufspraktische Ausbildung in Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Deine Praxiseinrichtung stellt Dir eine Fachkraft als Praxisanleiter*in zur Seite. Diese ist nicht nur Ansprechpartner*in für Dich, sondern führt Dich auch Schritt für Schritt an die selbständige Wahrnehmung Deiner beruflichen Aufgaben heran.
Durch den hohen Praxisanteil während Deiner Ausbildung wirst Du optimal auf Deinen späteren Berufseinsatz vorbereitet.
Ausbildungszeiten
Deine praktische Ausbildung umfasst 8 Stunden pro Tag. Beginn und Ende richten sich nach den Erfordernissen der Praxiseinrichtung.
Zeugnisse
Halbjahresinformation
Zum Ende eines Schulhalbjahres erhältst Du eine Mitteilung über Deinen jeweils erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand.
Jahreszeugnis
Du erhältst am Ende eines Ausbildungsjahres jeweils ein Jahreszeugnis mit den Jahresnoten von unserer Berufsfachschule. Im Zeugnis werden sowohl Deine Unterrichtsleistungen als auch Deine Leistungen in der praktischen Ausbildung bewertet.
Halbjahreszeugnis
Im letzten Jahr Deiner Ausbildung erhältst Du anstelle der Halbjahresinformation ein Halbjahreszeugnis. Dieses enthält die Gesamtnoten für jedes Fach, das bis zu diesem Zeitpunkt unterrichtet wurde.
Abschlusszeugnis
Wenn Du Deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, erhältst Du Dein Abschlusszeugnis.
Es enthält die Zeugnisnoten, das Gesamtergebnis der Ausbildung und die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung:
- Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer
- Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin
Die staatliche Abschlussprüfung
zum/zur Krankenpflegehelfer*inZur Abschlussprüfung wirst Du nur zugelassen, wenn:
- Du an mindestens 80 Prozent der Ausbildungszeit an der berufspraktischen Ausbildung teilgenommen hast und
- Du im letzten Ausbildungsjahr in jedem Fach eine Jahresnote (Zeugnisnote) erhalten hast.
Vor Beginn der Abschlussprüfung ermittelt der Prüfungsausschuss die Vornoten für jedes Fach. Die Vornoten müssen Dir mindestens 3 Werktage vor der Prüfung mitgeteilt werden.
Deine Abschlussprüfung zur Krankenpflegehelferin / zum Krankenpflegehelfer besteht aus zwei Teilen: einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
Bestanden?
Du hast die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, wenn:
- Du in keiner Prüfung die Note "ungenügend" und in keinem der Fächer der Abschlussprüfung eine schlechtere Zeugnisnote als "ausreichend" erreichst,
- Du in den Fächern, die nicht Teil der Abschlussprüfung waren höchstens einmal die Zeugnisnote "mangelhaft" durch eine andere Zeugnisnote (die nicht schlechter als "befriedigend" sein darf) ausgleichst und keine andere Zeugnisnote schlechter als "ausreichend" erreichst,
- Du an der berufspraktischen Ausbildung im Umfang von jeweils 80 Prozent teilgenommen hast.
Schulordnung Berufsfachschule
! Die genauen rechtlichen Regelungen kannst Du nachlesen in der Schulordnung Berufsfachschule.
Kosten und Finanzierung
Wir erheben eine Aufnahmegebühr von 40 €
und eine Prüfungsgebühr von 485 €.
Du musst kein Schulgeld zahlen!
Für die Dauer der Ausbildung schließt Du einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung und erhältst von dieser Deine Ausbildungsvergütung.
Als Schüler unserer Berufsfachschule für Pflegehilfe kannst Du einen Anspruch auf BAföG haben.
Wie bisher werden bei Umschulungen die Lehrgangskosten durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter übernommen.
Berufliche Perspektiven
als Krankenpflegehelfer*inDeine Aussichten nach der Berufsausbildung eine Anstellung zu finden sind sehr gut.
Außerdem kannst Du nach erfolgreichem Abschluss die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann*frau aufnehmen.
Als Krankenpflegehelfer*in hast Du viele Entwicklungschancen sowie die Chance auf einen wohnortnahen und vor allem einen sicheren Arbeitsplatz.
Die Einsatzgebiete für Krankenpflegehelfer*innen sind breit gefächert (z.B.):
- in Alten- und Pflegeheimen,
- in Krankenhäusern,
- in Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
- beim Betreuten Wohnen und
- in der ambulanten Pflege.
Deine Bewerbung
Du möchtest Krankenpflegehelfer*in werden?
Dann überzeug uns mit Deiner Bewerbung.
Unsere Ausbildungen/Umschulungen starten Anfang September.
Deine Bewerbung:
- Anschreiben,
- Lebenslauf mit Lichtbild,
- Schulzeugnisse (ggf. bereits abgeschlossene Ausbildungen etc.),
- Erklärung des Bewerbers (siehe Downloads)
- sonstige Unterlagen (ärztliche Bescheinigung, etc.)
sendest Du uns in 1 Klarsichtfolie DIN A4 (fortlaufend nach der obigen Reihenfolge einsortiert). Bitte sende uns keine Schnellhefter (Bewerbungsmappen etc.).
Tips für eine erfolgreiche Bewerbung
Deine Bewerbung sendest Du an:
mediCampus
Gesundheitsfachberufe
Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz
verkürzte Ausbildung zum /zur Krankenpflegehelfer*in
Wenn Du bereits in der Pflege oder Betreuung arbeitest (gearbeitet hast), kannst Du Dir Deine Berufserfahrung auf die Ausbildungszeit anrechnen lassen. Dadurch kann die Dauer der Ausbildung um bis zu einem Jahr (in Teilzeit 1,5 Jahre) verkürzt werden.
Die Verkürzung der Ausbildungszeit muss rechtzeitig beim Landesamt für Schule und Bildung beantragt werden. Wir helfen Dir hierbei gerne. Nimm einfach Kontakt zu uns auf.
finanzielle Förderung bei verkürzter Ausbildung
Als Schüler unserer Berufsfachschule für Pflegehilfe kannst Du einen Anspruch auf BAföG haben.
Auch die verkürzte Ausbildung kann (wenn Du die Voraussetzungen erfüllst) über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur oder des Jobcenter gefördert werden.
Voraussetzungen für die verkürzte Ausbildung
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss,
- gesundheitliche Eignung,
- persönliche Eignung (u.a. Führungszeugnis),
- Wohnsitz im Freistaat Sachsen,
Du kannst einen Antrag auf Verkürzung stellen, wenn Du zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen Deine bisherige betreuende und/oder pflegerische Tätigkeit nachweist:
- mind. 3 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren oder
- mind. 2 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren und eine mindestens 6-monatige einschlägige Weiterbildung der Agentur für Arbeit oder
- mind. 5 Jahre Berufstätigkeit und den Abschluss "Betreuungskraft" nach GK-SV-RL.
Auch Ausbildungen die Du bereits begonnen bzw. ohne Abschluss beendet hast können ganz oder teilweise angerechnet werden.
Schulfremdenprüfung Krankenpflegehelfer*in
Ein weiterer Weg den Abschluss "staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer*in" zu erlangen ist die Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung. Diese Möglichkeit bietet sich besonders für bereits in der Pflege Beschäftigte an.
Die Schulfremdenprüfung befähigt zur Beschäftigung als staatlich geprüfte Pflegehilfskraft in ambulanter, stationäre Langzeitpflege oder Akutpflege.
Weiterhin bietet sie die Möglichkeit der Anrechnung auf die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau von bis zu einem Jahr.
Die Schulfremdenprüfung muss rechtzeitig beim Landesamt für Schule und Bildung beantragt werden. Wir helfen Dir hierbei gerne. Nimm einfach Kontakt zu uns auf.
Voraussetzungen für die Schulfremdenprüfung
- Zulassung zur Schulfremdenprüfung durch das Landesamt für Schule und Bildung,
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss,
- gesundheitliche Eignung,
- persönliche Eignung (u.a. Führungszeugnis),
- Wohnsitz im Freistaat Sachsen,
- berufspraktische Erfahrung in der Pflege und/oder Betreuung von mind. 1.440 Stunden (nach § 40 Schulordnung Berufsfachschule - BFSO).
Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung
Der Vorbereitungskurs für die Schulfremdenprüfung findet berufsbegleitend an 2 Tagen/Woche statt.
Er umfasst insgesamt 472 theoretische Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
- Deutsch/Kommunikation,
- Englisch,
- Gemeinschaftskunde,
- berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen,
- Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken,
- eigene Arbeit strukturieren und organisieren,
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten,
- Situationsgerecht kommunizieren,
- Gesundheit erhalten und fördern,
- Lebensraum und Lebenszeit gestalten,
- in akuten Notfällen adäquat handeln.
Im Rahmen des Vorbereitungskurses bieten wir die Möglichkeit der praktischen Prüfungsvorbereitung (Praxisbesuche) interessierten Kursteilnehmer*innen an.
Eine Förderung über Bildungsgutschein ist möglich.
Du hast noch Fragen?
Wir helfen Dir gerne weiter.
rochlitzer straße 29
09111 chemnitz
Nutze unser Kontaktformular.
Hinweis:
Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.