Weiterbildung:
Fachaltenpfleger*in oder Fachgesundheits- und Krankenpfleger*in für

Schwerstpflege und
Gerontopsychiatrie

Weiterbildung "Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie" auf der Grundlage der §§ 63 ff der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) und des Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBG).


nächster Termin

auf Anfrage

Dauer

1170 Stunden
(incl. Selbststudium)

Kosten

3.600,00 €
(Förderung möglich)

Info-Tel

0371 66601-57

Was macht eine Fachkraft für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie?


Ein großer Teil aller Bewohner in stationären Einrichtungen zeigt Symptome, die auf psychische Erkrankungen oder eine Multimorbidität hinweisen. So treten Symptome gleichzeitig auf, vermischen sich und sind damit kaum differenzierbar.

Für die Einschätzung der Pflegebedürftigen ist es besonders wichtig psychiatrische Krankheitsbilder zu kennen und ihre Zusammenhänge mit unterschiedlichen Reaktionen und auffälligen Veränderungen im Verhalten wahrzunehmen.

Als Pflegefachkraft für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie bist Du in der Lage, durch Deine spezifischen sozialen und beruflichen Kompetenzen die Pflegebeziehungen und Pflegehandlungen individuell im Sinne des dementen oder schwerstkranken alten Menschen zu gestalten. Du sorgst damit für eine größtmögliche Lebenszufriedenheit, Sicherheit und Unabhängigkeit der Pflegebedürftigen.

Was Du lernst


Du gewinnst spezifische Erkenntnisse über die Komplexität von Psyche und Verhalten. Du erwirbst spezifische berufliche Kompetenzen für die Betreuung, Begleitung und Pflege von Schwerstkranken und gerontopsychiatrisch veränderten alten Menschen.

So lernst Du beispielsweise das Verhalten und Erleben psychisch erkrankter alter Menschen wahrzunehmen, situationsbezogen zu beurteilen und Konzepte zur Verbesserung der Versorgungssituation zu entwickeln und umzusetzen.

Du lernst auch, Dein eigenes Pflegehandeln und Pflegeverhalten zu reflektieren und eigene Erkenntnisse, Grenzen und Möglichkeiten wahrzunehmen.

Zugangsvoraussetzungen


Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist:

  1. ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 5 oder 6  SächsGfbWBG und
  2. eine Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre.

Inhalt / Module


Die Weiterbildung gliedert sich in Modulen mit insgesamt:

  • 500 Präsenzstunden,
  • 250 Stunden für selbstständiges Vor- und Nacharbeiten (Selbststudium) und zur Prüfungsvorbereitung sowie
  • 420 Stunden als praktische Weiterbildung.

Leistungsnachweise / Prüfungen / Abschluss


Leistungsnachweise

Während der Fachseminare erbringst Du Leistungsnachweise in Form von:

  • Belegarbeiten,
  • Bearbeitung von Fallbeispielen,
  • Präsentationen,
  • Vorträge,
  • Gruppenarbeiten oder
  • Übungen.

Abschluss

Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhälst Du Dein Zeugnis und Deine Urkunde entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsberufen (SächsGfbWBVO).
Du bist damit berechtigt die Weiterbildungsbezeichnung:

Fachaltenpflegerin / Fachaltenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie oder

Fachgesundheits- und Krankenpflegerin / Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie

zu führen.

Prüfungen

Die Module (16.1 bis 16.4) enden jeweils mit einer schriftlichen Prüfung.

Fördermöglichkeiten

Folgende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Dich in Betracht kommen.

Steuerliche Förderung

Du kannst Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Dich evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Die Kosten, die Dir durch Deine Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, kannst Du ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, kannst Du die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhälst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildung von Beschäftigten

Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund die individuelle berufsbezogene Weiterbildung.

Anmeldung


Der Anmeldung mußt Du folgende Unterlagen beifügen:

  1. die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 5 oder 6 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
  2. das Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 5 oder 6 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie,
  3. der berufliche Werdegang in tabellarischer Form und
  4. eine Erklärung Deines Arbeitgebers, dass er Deine beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt bist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.

Veranstaltungsort


mediCampus
Gesundheitsfachberufe

Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz

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