Anpassungslehrgang

Behandlungspflege

Weiterbildung "Behandlungspflege" auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) und des § 18 des Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoGDVO).


nächster Termin

07.03.24 - 28.11.24
(immer donnerstags)

Dauer

300 Stunden
(incl. Selbststudium)

Kosten

1.440,00 €
(Förderung möglich)

Info-Tel

0371 66601-57

Ziel der Weiterbildung


Für Altenpfleger*innen mit zweijähriger Ausbildung

Wenn Du noch die zweijährige Ausbildung zum/zur Altenpfleger*in absolviert hast (vor 2003) ist diese Weiterbildung für Dich wichtig.

Mit Deiner erfolgreichen Teilnahme an der Weiterbildung „Behandlungspflege“ erhältst Du die Gleichstellung zur Pflegefachkraft (mit dreijähriger Ausbildung).

Für Heilerziehrungspfleger*innen

Wenn Du Heilerziehungspfleger*in bist, kannst Du nach erfolgreicher Weiterbildung als Pflegefachkraft in Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige und ältere Menschen eingesetzt werden. (§ 18 SächsBeWoGDVO).

Was Du lernst


Du lernst bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen verantwortungsbewusst und situationsbezogen zu assistieren und diese nach Arztanordnung durchzuführen.

Du lernst und übst z.B. die Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten, Blutdruckmessung und die Messung des Blutzuckerspiegels, Infusionen, subkutane und intramuskulöse Injektionen, Stomaversorgung, spezielle Krankenbeobachtung, das Wechseln und Pflegen von Trachealkanülen oder Anlegen von Verbänden.

Du erfährst, wie Du umfassende fachliche Aufgabenstellungen in der Behandlungspflege selbstständig planst und bearbeitest.

Zugangsvoraussetzungen


Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist:

  1. ein Berufsabschluss als Altenpfleger*in (zweijährige Ausbildung) oder
  2. ein Berufsabschluss als Heilerziehungspfleger.

Die Weiterbildung


Inhalt

Die Weiterbildung richtet sich nach der Anlage 22 der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe.

  • 200 Präsenzstunden
    (theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Weiterbildung),
  • 100 Stunden für selbstständiges Vor- und Nacharbeiten (Selbststudium) und zur Prüfungsvorbereitung.

Prüfung

Die schriftliche Prüfung hat eine Gesamtdauer von 120 Minuten und beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Abschluss

Mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhälst Du Dein Zeugnis über die Modulprüfung und Deine Urkunde entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsberufen (SächsGfbWBVO).

Fördermöglichkeiten

Folgende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Dich in Betracht kommen.

Steuerliche Förderung

Du kannst Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Dich evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Die Kosten, die Dir durch Deine Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, kannst Du ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, kannst Du die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhälst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildung von Beschäftigten

Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund die individuelle berufsbezogene Weiterbildung.

Anmeldung


Dem Antrag mußt Du folgende Unterlagen beifügen:

  1. Zeugnis und Berufsurkunde in der Fachrichtung Altenpflege (zweijährige Ausbildung) in beglaubigter Kopie
    oder
  2. das Zeugnis über die staatliche Prüfung zum/zur Heilerzieherungspfleger*in in beglaubigter Kopie,
  3. der berufliche Werdegang in tabellarischer Form und
  4. eine Erklärung Deines Arbeitgebers, dass er Deine beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt bist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.

Veranstaltungsort


mediCampus
Gesundheitsfachberufe

Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz

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