Weiterbildung:
Arzneimittelbeauftragte*r
im Rettungsdienst
Die Weiterbildung "Arzneimittelbeauftragte*r im Rettungsdienst" beruht auf dem Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz).
07.11.2024
8 U.-Stunden
(08:00-15:15 Uhr)
150,00 €
0371 66601-57
Was macht ein/eine Arzneimittelbeauftragte*r?
Zu Deinen Aufgaben als Arzneimittelbeauftragte*r gehört die Organisation, Bestellung, Dokumentation und sachgerechte Lagerung von Arzneimitteln. Du achtest auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und bist der Ansprechpartner für Apotheker, Ärzte und Kollegen.
Hintergrund:
In der Versorgung mit Arzneimitteln sind die Rettungsdienste nach §14 Apothekengesetz (ApoG) den Krankenhäusern gleichgestellt. Im ApoG ist verpflichtend geregelt, dass für die Vorhaltung und die Versorgung mit Arzneimitteln in Einrichtungen des Gesundheitswesens sachkundige Personen beauftragt werden müssen.
Die Weiterbildung
Inhalt
Allgemeine Pharmakologie
- Pharmakokinetik, Pharmakodynamik
- Arzneimittelformen
- Applikationsformen und Anwendungsfehler
- Wirkung von Arzneistoffen
Spezielle Pharmakologie
Rechtliche Grundlagen im Umgang und der Versorgung mit Arzneimittel
Umgang mit Medikamenten im Rettungsdienst
- Beschaffung, Lagerung, Transport, Entgegennahme, Übergabe von AM
- Wirtschaftliche Gesichtspunkte der Arzneimittelbeschaffung
- Sachgerechte Entsorgung von Arznei- und Betäubungsmitteln
- Kontrolle und Dokumentation im Haus / gegenüber Apotheke
Zugangsvoraussetzungen
Die Weiterbildung zum/zur Arzneimittelbeauftragten richtet sich an erfahrene, zuverlässige Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst die für den sachgerechten Umgang mit Arzneimittel verantwortlich sind.
Abschluss
Anmeldung
Veranstaltungsort
mediCampus
Gesundheitsfachberufe
Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz
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rochlitzer straße 29
09111 chemnitz
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